Autounfall, was jetzt?

Was Sie bei einem Autounfall beachten sollen

Ist die geschädigte Seite unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden, ist professionelle Unfallhilfe sehr sinnvoll. Überlässt man dem gegnerischen Versicherer die Unfallabwicklung, wird verzichtet auf viele Ansprüche schnell, die einem nach dem Verkehrsrecht zustehen würden. Denn ein Versicherer reguliert jährlich viele tausend Verkehrsunfälle und bemüht sich daher an jedem einzelnen Autounfall möglichst viel Geld zu sparen.
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Gutachten beim (wirtschaftlichen) totalschaden

Ist ein Totalschaden entstanden, stellt das Sachverständigengutachten außerdem den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeuges fest. Für eine professionelle Unfallhilfe nach dem Autounfall ist ein solches Gutachten daher unverzichtbar. Denn ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt beispielsweise beziffert nur die Reparaturkosten, nicht aber Wiederbeschaffungs- und Restwert und wird daher in einer solchen Situation von der gegnerischen Haftpflichtversicherung schon gar nicht akzeptiert.

Keinen gutachter der gegnerischen versicherung akzeptieren

Einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall übrigens niemals akzeptieren: Der Versicherer des Unfallgegners muss am Ende den Schaden bezahlen, der durch den Unfall eingetreten ist. Selbst wenn der Versicherer einen Gutachter einer großen Organisation (z.B. Dekra) beauftragt, so ist er der Auftraggeber und der Sachverständige wird versuchen, seinem Auftraggeber bei der Unfallabwicklung Geld zu sparen.

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